Windräder

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Informationen zum Genehmigungsverfahren für Kleinwindkraft-Anlagen in Niedersachsen:
Mit einem Beschluss des niedersächsischen Landtags im November 2021 können Kleinwindkraftanlagen mit einer Gesamthöhe bis 15 Meter ohne Baugenehmigung aufgestellt werden.
Es geht um sogenannte verfahrensfreie Bauvorhaben, die ohne Baugenehmigung und ohne Benachrichtigung des Bauamts durchgeführt werden dürfen.
„Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, wenn die Baugebiete durch Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB festgesetzt sind, und im Außenbereich, außer an oder in der Nähe von Kultur- und Naturdenkmalen."
Fazit: Sowohl im Außenbereich als auch in Gewerbe- und Industriegebieten können Kleinwindanlagen jetzt bis 15 m Gesamthöhe ohne Genehmigung aufgestellt werden. Mit Gesamthöhe ist die höchste Flügelspitze über Grund gemeint.